Tripodo Reisebüro Agenturvertrag
Vertragsgegenstand
Die allgemeinen Tripodo - Agenturbedingungen für die Vermittlung von Reiseleistungen von Reiseveranstaltern im Tripodo Agentur-Buchungssystem. Die Tripodo ist eine Vermittlungsplattform mit eigenständigen Reiseveranstaltern und Anbietern touristischer Leistungen.
Gegenstand dieses Agenturvertrages ist die Zusammenarbeit der Vertragsparteien bei der Vermittlung von Reiseprodukten. Tripodo tritt dabei als Reisevermittler auf, ebenso wie die Agentur als Reisevermittler auftritt.
Tripodo überträgt im Namen der angeschlossenen Veranstalter der Agentur das Recht zur Vermittlung dieser Veranstalter.
§ 1 Präambel
Die Vertragsparteien sind sich darüber einig, dass eine vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen der Agentur und Tripodo die Grundvoraussetzung für eine optimale Dienstleistung gegenüber den gemeinsamen Reisenden darstellt. Die ständige Verwirklichung dieses Zieles steht neben den wirtschaftlichen Interessen der Vertragsparteien daher an erster Stelle im Rahmen der zukünftigen vertraglichen Vereinbarung. Zwischen den Parteien besteht weiterhin Einigkeit darüber, dass die Agentur für ihre Reisenden auf der Basis eines eigentlichen Geschäftsbesorgungsvertrages (§ 675 BGB) tätig ist. Die Agentur erklärt ausdrücklich, der Mehrwertsteuer zu unterliegen und kein Minderkaufmann im Sinne des HGB zu sein.
§ 2 Vergabe der Vertretung
2.1 Tripodo überträgt der Agentur die Vermittlung und den Verkauf der Reisen, welche von den an Tripodo angeschlossenen Reiseveranstaltern freigegeben werden. Tripodo setzt dabei die eigene Vermittlungstechnologie zwischen dem Veranstalter und der Agentur ein.
2.2 Die Agentur erhält nach Annahme des Agenturvertrages mit Tripodo eine Agentur- Nummer, die bei allen Buchungen anzugeben ist.
§ 3 Verpflichtungen Tripodo
Tripodo verpflichtet sich, die aktive Agentur über die Datenbank mit allen für den Agenturvertrieb zugelassenen Reisedaten der an Tripodo angeschlossenen Veranstalter zu versorgen. Agenturen, die innerhalb des laufenden Jahres keine Buchungen über Tripodo getätigt haben, werden nicht automatisch mit den aktuellen Daten beliefert.
§ 4 Verpflichtungen der Agentur
Die Agentur verpflichtet sich,
4.1 die Reiseangebote der an Tripodo angeschlossenen Veranstalter mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns zu vermitteln.
4.2 die Reisevermittlungen nur im Rahmen und unter sorgfältiger Beachtung der zur Zeit der Buchung gültigen Reisebedingungen und Buchungs- und Abwicklungs- Richtlinien des jeweiligen Veranstalters vorzunehmen.
4.3 den Reiseinteressenten bereitwillig und kostenlos Auskünfte über die von Tripodo vermittelten Angebote zu erteilen.
4.4 dem Kunden die aktuellen Leistungsbeschreibungen des jeweiligen von Tripodo vertretenen Veranstalters, die Hinweise und Informationen für den Kunden sowie die jeweils aktuellen allgemeinen Reise- und Zahlungsbedingungen des jeweiligen von Tripodo vertretenen Veranstalters vor Vertragsschluss nachweislich zu überreichen und dafür Sorge zu tragen, dass die geltenden Reisebedingungen Bestandteil des Reisevertrages werden. Tripodo und der Veranstalter behalten sich vor, die Agentur haftbar zu machen, sofern die Reisebedingungen nicht in den Vertrag einbezogen werden.
4.5 die von Tripodo vermittelten Reisen nur zu den in den online in der Datenbank vorgeschriebenen Preisen und ausgewiesenen Leistungen zu buchen.
4.6 für die Buchungen allein die aktuellen Leistungsbeschreibungen des Veranstalters aus dem Tripodo STT CRS / bzw. Tripodo Agentur Bereich sowie die hierauf Bezug nehmende Buchungsbestätigung des Veranstalters zu verwenden.
4.7 Buchungen über das Tripodo STT CRS/ bzw. Tripodo Agentur Bereich vorzunehmen. Sofern nicht bereits ein Vertrag zwischen der Agentur und dem von Tripodo vermittelten Veranstalter besteht. Sollte aus technischen oder sonstigen wichtigen Gründen eine Buchung nur über den Veranstalter direkt möglich sein, hat die Agentur die Tripodo und den Veranstalter hierüber schriftlich zu informieren. In diesem Fall gelten die Provisionsvereinbarungen aus IX.
4.8 dem Kunden insbesondere mitzuteilen, dass der Reisevertrag erst mit der schriftlichen Bestätigung durch den Veranstalter zu Stande kommt. Die Erfüllung von Sonderwünschen bedarf einer expliziten schriftlichen Bestätigung des Veranstalters. Ansonsten sind derartige Wünsche als unverbindlich anzusehen.
4.9 die Kundenrechnung, die die Agentur von Tripodo erhält, an den Kunden weiterzuleiten. Ebenso müssen die Reiseunterlagen, die die Agentur vom Reiseveranstalter bekommt, überprüft und an den Kunden weitergeleitet werden.
4.10 an Kundenbindungsmaßnahmen im Sinne der von Tripodo vermittelten Veranstalter mitzuwirken.
4.11 die Interessen der von Tripodo vermittelten Veranstalter in jeder Hinsicht zu wahren und in angemessener Weise für die von Tripodo vermittelten Veranstalter zu werben.
§ 5 Haftung
Die Agentur haftet für die ordnungsgemäße Vermittlung und Beratung der Kunden und Überprüfung der Reiseunterlagen.
§ 6 Zahlung
6.1 Bei Buchungen von den über Tripodo vermittelten Reisen übernimmt Tripodo das Inkasso aus abwicklungstechnischen Gründen, d.h. der Kunde zahlt sowohl die Anzahlung als auch die Restzahlung an die Tripodo GmbH. Tripodo leitet die erhaltenen Zahlungen abzüglich der Provision an den Veranstalter weiter. Dieser hat Durchgriff auf den Kunden bei Nichtzahlung des Reisepreises. Ein Schuldverhältnis besteht demnach nur zwischen Kunde und Reiseveranstalter.
6.2 Die vertraglich vereinbarten Provisionen werden von Tripodo einmal monatlich an die Agentur überwiesen und abgerechnet, wobei das Abreisedatum des Kunden entscheidend für die Auszahlung ist. Voraussetzung für die Provisionsauszahlung ist, dass Tripodo den vollen Reisepreis vom Kunden erhalten hat.
6.3 Die Reiseunterlagen werden vom Veranstalter direkt an die Agentur übermittelt. Dieses leitet die Unterlagen nach Überprüfung an den Kunden weiter.
§ 7 Rechtsnachfolge
Die Rechte aus diesem Vertrag sind nur mit vorheriger Zustimmung von Tripodo übertragbar.
§ 8 Vertragsdauer
Dieser Vertrag tritt mit dem Tag der Unterzeichnung bzw. Bewilligung durch beide Vertragspartner in Kraft und gilt auf unbestimmte Zeit.
§ 9 Provision
9.1 Die Agentur erhält eine Provision gemäß des gültigen Provisionsystems. Die Höhe der Provision wird von Tripodo festgelegt. Die zugrunde liegende Staffel finden Sie in der Anlage.
9.2 Die Einstufung wird jährlich vorgenommen, das zugrunde gelegte Geschäftsjahr ist der Zeitraum 01.01. - 31.12. eines jeden Jahres.
9.3 Die Agentur benachrichtigt Tripodo eigenständig, wenn eine neue Provisionstufe erreicht wurde. Nach Prüfung durch Tripodo wird die Umstellung auf die neue Provisionstufe vorgenommen. Ab Erreichen des 1. EURO einer neuen Provisionstufe wird auf jeden weiteren EURO die entsprechende Provision gewährt, bis wiederum die nächste Provisionstufe erreicht ist, oder das Geschäftsjahr endet.
9.4 Es können abweichende Konditionen für bestimmte Veranstalter gewährt werden. Diese sind unter dem Agentur Login abgelegt. Tripodo verpflichtet sich bei Veränderungen zu bestehenden Veranstaltern, die Agentur auf die Änderungen hinzuweisen.
§ 10 Kündigung
10.1 Der vorliegende Vertrag kann von beiden Vertragspartnern mit einer 3-monatigen Frist ohne Angabe von Gründen gekündigt werden.
10.2 Der Vertrag erlischt, ohne dass es einer Kündigung bedarf, im Falle eines lnhaberwechsels der Agentur oder einer Betriebsstelle, sofern Tripodo nicht vorher dieser Rechtsnachfolge zugestimmt hat (vgl. VII.).
10.3 Der Vertrag kann weiterhin aus wichtigem Grund fristlos gekündigt werden. Als wichtige Gründe zur fristlosen Kündigung des Vertrages durch Tripodo gelten insbesondere:
a) Wechsel der Gesellschafter der Agentur ohne vorherige Zustimmung von Tripodo
b) Verpachtungen von Betriebsstellen der Agentur ohne vorherige Zustimmung von Tripodo
c) Verpfändung von Geschäftsanteilen der Agentur
d) Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens oder des Vergleichsverfahrens gegen den Inhaber der Agentur oder dessen Gesellschafter sowie Ablehnung der Insolvenzeröffnung mangels Masse oder Abgabe der eidesstattlichen Versicherung
e) Abtretung, Pfändung oder Verpfändung von Provisionsforderungen durch die Agentur
f) Grobe Vertragsverletzungen wie z.B. der Verstoß gegen die Vereinbarungen in 4.7
g) Missbräuchliche Verwendung der für die durch Tripodo vertretenen Veranstalter treuhänderisch vereinnahmten Gelder
h) Unberechtigtes Inkasso
i) Säumige Erfüllung der Zahlungsverpflichtung trotz Abmahnung
j) Erwiesene Schädigung der Belange oder des Ansehens von Tripodo oder der durch Tripodo vertretenen Veranstalter
Veränderungen nach X. 3a.) – 3j.) sind Tripodo unverzüglich anzuzeigen.
10.4 Nach Kündigung des Agenturvertrages entfallen seitens der Agentur jegliche Ansprüche gegen Tripodo oder die durch Tripodo vertretenen Veranstalter.
10.5 Die Pflichten der Agentur aus diesem Vertrag bleiben nach dessen Beendigung bis zum endgültigen Ausgleich der Geschäftssalden unberührt.
In Ergänzung von X. des Agenturvertrages behält sich Tripodo folgende weitere fristlose Kündigungsgründe vor:
a) Tripodo ist berechtigt, sich beim Kunden über die Zufriedenheit der Vermittlungsleistung der Agentur zu erkundigen. Sollte diese wiederholt nicht zufriedenstellend sein, besteht das Recht zur fristlosen Kündigung.
§11 Datenschutzbestimmungen
Der Reiseveranstalter und die Agentur behandeln alle Daten nach den Bestimmungen des Datenschutzgesetzes.
§12 Urheberrechtlicher Schutz für Reisen, Bilder und Texte
Die vom Reiseveranstalter erstellten Reisen, Texte, Bilder, Fotografien, Daten und dergleichen, inklusive auf Datenträger gespeicherten Kopien, sind als persönliche geistige Schöpfungen durch das Urheberrechtsgesetz geschützt. Texte, Bilder, Fotografien und Videomaterial wird von der Agentur ausschließlich im Zusammenhang mit dem entsprechenden Reiseangebot oder in Verbindung mit dem Namen des Eigentümer verwendet. Eine Weitergabe an Dritte, eine andere Art der Verwendung oder Textänderungen bedürfen in jedem Fall der vorherigen Einwilligung des von Tripodo vertretenen Veranstalters.
§ 13 Schlussbestimmungen und Vorbehalte
13.1 Sämtliche Anlagen sind in ihrer jeweils gültigen Fassung Bestandteil dieses Vertrages.
13.2 Änderungen und Nebenabreden zu diesem Vertrag bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform.
13.3 Sollte eine der vorstehenden Bedingungen unwirksam sein oder werden, so behalten alle übrigen Bedingungen gleichwohl ihre Gültigkeit und beeinträchtigen die Wirksamkeit des Vertrages nicht. Die Vertragsschließenden verpflichten sich, die unwirksame Regelung durch eine solche zu ersetzen, die dem Vertragszweck und dem Willen der Vertragsparteien unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorschriften am nächsten kommt. Entsprechendes gilt, wenn sich bei der Durchführung dieses Vertrages eine ergänzungsbedürftige Lücke ergeben sollte.
13.4 Soweit rechtlich zulässig ist Gerichtsstand und Erfüllungsort München.
13.5 Kündigungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform.
13.6 Die ausschließliche Anwendung deutschen Rechts gilt als vereinbart.
13.7 Die Agentur erklärt ausdrücklich die Richtigkeit aller gemachten Angaben.
Anlage: Folgendes Provisionsmodell wird zwischen der Tripodo GmbH und der Agentur vereinbart:
- Ab 1€ bis 10.000€ = 8% Provision auf die provisionierbaren Leistungen
- Ab 10.001€ bis 35.000€ = 9% Provision auf die provisionierbaren Leistungen
- Ab 35.001€ = 10% Provision auf die provisionierbaren Leistungen
Die Einstufung wird jährlich vorgenommen. Das zugrunde gelegte Geschäftsjahr ist der Zeitraum 01.01. - 31.12. eines jeden Jahres.
Ab Erreichen des 1. EURO einer neuen Provisionstufe wird auf jeden weiteren EURO die entsprechende Provision gewährt, bis wiederum die nächste Provisionstufe erreicht ist, oder das Geschäftsjahr endet.
Stand: Mai 2016
Tripodo GmbH
Auenstr. 100
80469 München
Tel. 089 / 189 65 85 00
Fax. 089 / 189 65 85 10
E-Mail: support@tripodo.de
Geschäftsführer: Holger Nagel
HRB: 187314
Ust-ID: DE266206403